CE CE-Konformität CE Konformität Technische
Dokumentation EU-Konformität CE-Kennzeichnung CE Zeichen
EU-Richtlinien Normen Risikobeurteilung Technische Dokumentation
Gutachten Sachverständiger Bedienungsanleitung Betriebsanleitung
Montageanleitung Aufbauanleitung Anlagendokumentation CE
CE-Kennzeichen Gefahrenanalyse Benutzerinformation CE-Zeichen
Maschinenrichtlinie GPSG Geräte- und Produktsicherheit
Für eine rechtlich einwandfreie CE-Konformitäts-
bewertung muss eine Risikobeurteilung durchgeführt
und dokumentiert werden ...
„ Der Hersteller einer Maschine oder sein
Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung
vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und
Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung
konstruiert und gebaut werden."
(Maschinenrichtlinie, Anhang I, Allgemeine Grundsätze)
Bei
der Wahl der angemessensten Lösungen muss der Hersteller (...)
folgende Grundsätze anwenden, und zwar in der angegebenen
Reihenfolge:
- Beseitigung oder Minimierung der Risiken so weit wie möglich
(Integration der Sicherheit in Konstruktion und Bau der Maschine)
- Ergreifen der notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die
sich nicht beseitigen lassen
- Unterrichtung der Benutzer über die Restrisiken aufgrund der
nicht vollständigen Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen;
Hinweis auf eine eventuell erforderliche spezielle Ausbildung oder
Einarbeitung und persönliche Schutzausrüstung.
(Maschinenrichtlinie, Anhang I, Abs. 1.1.2 b "Grundsätze für
die Integration der Sicherheit")
Die technischen Unterlagen müssen enthalten "...eine Beschreibung der zur Erfüllung der Sicherheitsaspekte dieser Richtlinie gewählten Lösungen, soweit Normen nicht angewandt worden sind...".
(Niederspannungsrichtlinie, Anhang IV, Abs. 3)